Coronavirus: Praxisinformation zum Kodieren von SARS-CoV-2
Wir möchten Sie über Änderungen bei der Kodierung von SARS-CoV-2 informieren. Hintergrund sind neue Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ab dem zweiten Quartal werden mit dem Kode U07.2 ! die „Verdachtsfälle“ kodiert, bei denen eine klinisch-epidemiologische COVID-19-Infektion diagnostiziert wurde, die durch einen Labortest nicht nachgewiesen werden konnte.