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Hygienemaßnahmen in der Praxis

1.Apr 2020

Hygieneplan und Sicherheitsabstände

Jede Praxis muss über einen eigenen Hygieneplan verfügen. Darin enthalten sind Regelungen zur Händehygiene, Reinigung und Sterilisation von medizinischen Geräten sowie zum Umgang mit Medikamenten. Während der Coronakrise sollten zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Ist ein physischer Arzt-Patientenkontakt notwendig und kann nicht durch eine Videosprechstunde ersetzt werden, sollten die Termine so gelegt werden, dass sich nicht mehr Patienten als unbedingt nötig in der Praxis aufhalten. Sicherheitsabstände bei der Aufnahme an der Rezeption sowie im Wartezimmer müssen unbedingt eingehalten werden. Auf das Händeschütteln sollte in dieser Zeit gänzlich verzichtet werden. Oberflächen und Sitzmöglichkeiten sollten regelmäßig, am besten nach jedem Patientenbesuch, desinfiziert werden.

Der Praxisinhaber ist zusätzlich verpflichtet, den Mitarbeitern ausreichend Schutzkleidung, Handschuhe sowie Mund- und Nasenschutz zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der akuten Nachfrage nach Hygieneartikeln kann es in diesem Bereich aktuell zu Lieferengpässen kommen.

Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen, Material und Checklisten, zur Herstellung von Reinigungs- und Desinfektionslösungen sowie zu Patienteninformationsmaterialien finden Sie hier:

https://www.kbv.de/html/hygiene.php

https://www.kbv.de/html/1150_44717.php

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