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Die KBV informiert: Ausweitung des Kinderkrankengeldes

19.Jan 2021

Hinweise für Praxen

Eltern können in diesem Jahr auch Kindergeld erhalten, wenn die Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen sind. Der Anspruch auf zusätzliche Tage wird nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags ausgeweitet. Auf Verlangen der Krankenkasse reicht eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung, eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig. Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes soll rückwirkend ab dem 5. Januar gelten und befristet auf 2021 sein.

Textquelle: KBV

Weitere Informationen zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes finden Sie auf kbv.de:
https://www.kbv.de/html/1150_50176.php

 

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