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4.Apr 2020

Epidemie mit SARS-COV-2  –  Arbeitsrechtliche Folgen und Entschädigungsregelungen

 

Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket für Einnahmeausfälle von Arztpraxen und Krankenhäusern verabschiedet. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurden Milliarden Euro schwere Hilfen auf den Weg gebracht. Auch Vertragsärzte sollen laut Information des des Gesundheitsministers Jens Spahn Ausgleichszahlungen erhalten.

Ziel der Bundesregierung ist es, sich den wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus entgegen zustemmen. Vor allem geht es darum, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten und eine adäquate Versorgung der Patienten sicherzustellen und Personalengpässe zu vermeiden. Deshalb habe man ein weitreichendes, „so noch nicht dagewesenes, Maßnahmenpaket beschlossen, um die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzumildern und uns besser durch diese schwierige Zeit zu führen“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Zudem wurden zahlreiche Verfügungen und Gesetze etc. von den zuständigen Behörden erlassen, die entsprechend anzuwenden sind. Die in diesem Kontext aufkommenden Fragestellungen sind vielfältig und oft ohne die Einholung rechtlicher Expertise nicht zu beantworten.

  • Wenn der Praxisbetrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen vorübergehend geschlossen wird, können Entschädigungsansprüche nach dem IfSG geltend gemacht werden?
  • Müssen Arbeitgeber im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise Sozialversicherungsbeiträge abführen?
  • Kann eine Betriebsprüfung aufgeschoben werden?
  • Welche steuerlichen Hilfsangebote der Finanzämter gibt es?
  • Auf welche passenden Lösungen zum Management des Liquiditätsbedarfs können in der Praxis umgesetzt werden?
  • Ist die Kündigung eines Arbeitnehmers nach allgemeinen Regeln möglich?  Was ist im Fall der Anordnung der Quarantäne zu tun?
  • Welche Lösungsmöglichkeiten bietet das Arbeitsrecht?
  • usw.

Für die Mitglieder bietet der BDN/BVDN/BVDP eine kostenlose rechtliche Erstberatung an. Der Verbandsjustiziar RA Jörg Hohmann steht für die Fragen zu arbeitsrechtlichen Folgen und Entschädigungsregelungen zur Verfügung.

Kontakt:

KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT
Prof. Schlegel Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer
RA Jörg Hohmann

Paul-Nevermann-Platz 5
22765 Hamburg

www.gesundheitsrecht.com
Tel +49 40 39 106 970

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