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Neues Informationsangebot der KBV zu Telefon-Konsultationen während der Corona-Pandemie

7.Apr 2020

Informationsmaterial zu Telefon-Konsultationen, zum Einlesen der eGK und Sonderregelungen

Die Kassenärztliche Bundesvereiningung (KBV) informiert: Die Möglichkeiten zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon während der Corona-Pandemie wurden für alle Fachgruppen ausgeweitet. Psychotherapeuten und Ärzte können ihre Patienten jetzt öfter und länger telefonisch betreuen. Dazu sowie zu weiteren Themen hat die KBV Informationsmaterialien für Ärzte und Psychotherapeuten erstellt, die Sie gerne nutzen können. Über alle Themen informiert die KBV auch in den täglichen PraxisNachichten zum Coronovirus.

Die neuen KBV Informationsangebote

Praxisinformationen zur Telefonkonsultation: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat dazu eine Praxisinformation erstellt, die alle wesentlichen Punkte zusammenfasst und kurz erläutert. Ergänzend gibt es eine Übersicht mit den wichtigsten Neuerungen auf einer Seite. Beide Dokumente finden Sie hier zum Download:

https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Telefonkonsultation.pdf

https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Telefonkonsultation_Schaubild.pdf

Praxisinformation zum Einlesen der eGK: In einer weiteren Praxisinformation stellt die KBV kurz alle Fälle vor, in denen die Praxen aktuell nicht die Versichertenkarte einlesen müssen. Sie finden die Praxisinfo im Internet unter:

https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_eGK.pdf

Sonderregelungen im Überblick: Alle Sonderregelungen für die ambulante Versorgung hat die KBV für Ärzte und Psychotherapeuten auf der Internetseite zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Übersicht fortlaufend aktualisiert wird. Sie finden alle Sonderregelungen im Internet unter:

https://www.kbv.de/html/coronavirus.php

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