Newsletter BDN BVDN BVDP – Telefonische Gespräche werden honoriert
Wesentliche Forderungen der Berufsverbände in der Corona-Krise auf Bundesebene wurden umgesetzt: Telefonische Gespräche werden honoriert !
Flexibilisierung der ambulanten Versorgung von BVDN, BDN und BVDP vehement gefordert
Wir hatten in früheren Newslettern darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, unsere Versorgungsleistungen aufrecht zu erhalten, ohne unsere Patienten zu gefährden. Die Gleichstellung von Telefon- und Videosprechstunde war eine unserer zentralen Forderungen. Zwar haben einige Länder-KVen dies schon unterschiedlich realisiert – aber ohne Rechtssicherheit. Der EBM wird auf Bundesebene festgelegt und mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Nur Bundesregelungen schützen daher am Ende vor Honorarrückforderungen.
Wir haben daher fast täglich mit Nachdruck die KBV über unsere Forderungen in Kenntnis gesetzt, haben das Bundesministerium und Minister Spahn eingeschaltet und waren im Austausch mit dem GKV-Spitzenverband. Am Freitag, den 3.4.2020 wurden die neuen Regelungen veröffentlicht. Auch wenn die Regelungen hinter unseren Forderungen zurückbleiben: Für Neurologen, Nervenärzte und Psychiater sind diese Regelungen sehr viel weitreichender als für andere Fachgruppen und eine ebenso wichtige wie notwendige Erweiterung für die Coronakrise.
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Liebe Kollegen,
wie ist es richtig?:
Reiner Telefonkontakt im Quartal:
GOP 01435-01433 (ggf. mit Faktor, je nach Dauer)
oder: 01435-16220 (ggf. mit Faktor, je nach Dauer) bzw. 01435-21220 ggf. mit Faktor, je nach Dauer) [Praxissystem (heutiges Update Medistar) generiert Fehlermeldung 01435 neben Gesprächsleistung bzw. „kennt“ 01433 nicht]
2. Zusätzlicher persönlicher Kontakt oder Videosprechstunde: additiv Grundpauschale